Helfende Hände Drakenburg

VORSTELLUNG

Gemeinsam für mehr Lebensqualität

Unser gemeinnütziger Verein in Drakenburg hat sich zum Ziel gesetzt, durch Tauschen von Dienstleistungen mehr Lebensqualität für unsere Mitbürger zu erreichen. 

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, Hilfe zu benötigen. Egal ob jung oder alt, gesund oder krank. 

Das kann eine Gemeinschaft leisten. Hier dabei zu sein und zu helfen oder Hilfe zu bekommen stärkt uns alle und bringt Freude und Zuversicht ins Leben.

Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie viel Sie bewegen könnten, wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben würden?

Informieren Sie sich auf dieser Seite über uns und unsere „helfenden Angebote“.

Unsere Angebote

  • Bedienung bei Festen
  • Begleitung zu Veranstaltungen
  • einfach mal reden
  • Energieberatung (Erstberatung)
  • Entspannungsübungen, leichte Fitnessübungen
  • Fahrdienst
  • gemeinsam basteln, spielen, kochen
  • Handarbeiten
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Hilfe bei Arzt-, Bank- oder Behördengängen
  • Hilfe bei Einkäufen
  • Hilfe bei Gartenarbeit, Beratung
  • Hilfe bei kleinen persönlichen Problemen
  • Wohnungsbetreuung bei Abwesenheit
  • Hilfe bei Schriftverkehr
  • Hilfe bei Übersetzungen
  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen
  • Hilfe beim Umzug
  • Kinder- und Babysitten
  • kleine Reparaturen im Haus
  • Korrekturlesen
  • Lesepate
  • Meditationsanleitung
  • PC und Handyeinrichtung
  • Sozialrecht/ Schwerbehindertenrecht/ Eingliederung
  • Spaziergänge auch mit Rollstuhl
  • Trauerhilfe
  • Vorlesen
  • Wohnungsbetreuung bei Abwesenheit

u. v. m. 

Da sich Dienstangebote immer wieder ändern sind auch hier die Aktiven-Treffen eine gute Gelegenheit, sich über die aktuellen Angebote persönlich zu informieren.

Unsere Hotline

 Tel.: 01573 913 1696

 für Hilfe und Infos ist sie Montags, Mittwochs und Freitags von 16:00 bis 18:00 Uhr besetzt.

Abteilungsleitung der Helfenden Hände Drakenburg

Wer wir sind

Müberra Güner

Abteilungsleiterin

Evelyn Gloggner

stellvertretende Abteilungsleiterin

Rita Grandt

Kassenwartin

Die Abteilungsleitung der Helfenden Hände Drakenburg erreichen Sie über die Funktions-eMailadresse

helfende-haende@heimatverein-drakenburg.de

Helfende Hände Drakenburg

Hände halfen

Arbeiten im Webstuhl © Heimatverein Drakenburg e.V.

So sind wir organisiert

Die Mitgliedschaft im Heimatverein Drakenburg ist Voraussetzung dafür Hilfe geben und/oder nehmen zu können.

Bisher gibt es 35 Helfer die in verschiedenen Bereichen tätig sind und ihr Wissen gerne anbringen möchten.

Zur Anmeldung im Heimatverein Drakenburg e.V. klicken Sie bitte auf den nachstehenden Button (Download des Mitgliedsantrags). 

Treffen der Aktiven

Immer wieder möchten wir ein Aktiventreffen veranstalten. In angenehmer Atmosphäre kann man sich besser kennenlernen und ins Gespräch miteinander kommen. Dort werden Erfahrungen ausgetauscht und Neuigkeiten bekanntgegeben. Die Aktiven haben so ein Forum, um ihre Dienste vorzustellen. Im Rahmen dieser Treffen finden auch Vorträge, Fortbildungen und Aktivitäten statt. 

Gäste sind jederzeit herzlich willkommen! Bitte unter der Telefonnummer 01573 / 913 16 96 anmelden.

Ort und Zeit der Aktiventreffen sind im Terminkalender des Heimatvereins zu sehen.

Erklärung Punkte- und Wertesystem

Die erbrachten Dienstleistungen werden über ein Punktesystem verrechnet, wobei alle Dienste gleichwertig sind. Für eine Stunde Dienst erhalten Sie 2 „Zeitpunkte“(ZP).

Für diese 2 ZP können Sie aus einer großen Auswahl von Angeboten irgendwann wieder eine Stunde Dienst bekommen.

Die dabei entstehenden Kosten der Dienstleistung trägt der Empfänger der Dienstleistung (z.B. Benzin, Materialien). Bei jedem Dienst wird ein „Scheck“ ausgefüllt, der zur Weiterbearbeitung ins Büro gebracht und dort verbucht wird.

Abteilungsordnung

Die Abteilung der Helfenden Hände Drakenburg hat sich als Unterorganisation des Heimatverein Drakenburg e.V. eine eigene Abteilungsordnung gegeben. 

Die vollständige Abteilungssatzung können sie nach Aufklappen des Menüs lesen. 

Abteilungsordnung Nachbarschaftshilfe Drakenburg „Helfende Hände“

§ 1 Name
Gemäß § 3 der Vereinssatzung des Heimatvereins Drakenburg e.V., nachfolgend Verein bezeichnet, gibt sich die Abteilung Nachbarschaftshilfe „Helfende Hände“, nachfolgend N bezeichnet, nachstehende Abteilungsordnung.

§ 2 Status der Abteilung
Die N ist gemäß § 9 der Vereinssatzung eine unselbständige Untergliederung des Vereins. Sie kann keine eigenen Rechtsgeschäfte abschließen.

§ 3 Mitglieder
Alle Mitglieder der N sind zugleich Mitglieder des Vereins und unterliegen den in der Vereinssatzung festgelegten Rechten und Pflichten.
Alle an der N teilnehmenden Personen müssen Mitglieder des Heimatvereins sein. Die Mitglieder in dieser Abteilung (mit A=Aktive bezeichnet) sind aktiv für Helfende Hände tätig. Sie bieten Dienstleistungen an. Alle Vereinsmitglieder (Leistungsnehmer) können diese Leistungen in Anspruch nehmen.

§ 4 Organe
Die Organe der N sind
a) die Abteilungsversammlung
b) die Abteilungsleitung

§ 5 Einberufung der Abteilungsversammlung
Für die Einberufung von Abteilungsversammlungen der N gelten sinngemäß die Bestimmungen der Vereinssatzung.

§ 6 Wahlen Die Wahl der Abteilungsleitung erfolgt analog den Bestimmungen der Vereinssatzung § 9 durch die Abteilungsversammlung auf die Dauer von 2 Jahren.

§ 7 Abteilungsleitung
Die Leitung der N setzt sich gemäß § 8 der Vereinssatzung wie folgt zusammen:
a) Abteilungsleiter
b) Stellvertreter des Abteilungsleiters
c) Kassenwart
Die Wahl der Abteilungsleitung durch die Abteilungsversammlung erfolgt mit sofortiger Wirkung, jedoch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Vorstand des Vereins.
Der Abteilungsleiter ist verpflichtet, die Mitglieder der Abteilungsleitung zu allen wichtigen Entscheidungen anzuhören. Er beruft und leitet Versammlungen.
Der Stellvertreter des Abteilungsleiters vertritt den Abteilungsleiter bei Abwesenheit oder Beauftragung mit allen Rechten und Pflichten.
Der Kassenwart ist für alle Einnahmen und Ausgaben der N verantwortlich. Er regelt die Finanzen gegenüber dem Verein. Alle von der Abteilungsleitung beschlossenen Ausgaben werden vom Kassenwart auftragsgemäß erledigt. Die von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählten Kassenprüfer haben die Pflicht, die Kasse einmal jährlich zu prüfen.

§ 8 Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung übernimmt der Verein.

§ 9 Anlaufstelle der Abteilung
Die Nachbarschaftshilfe unterhält ein Büro als Anlaufstelle. Das Büro sollte nach Möglichkeit einmal wöchentlich für jeweils 2 Stunden besetzt sein. Bei Bedarf kann die N über das N-Handy erreicht werden.

§ 10 Punktesystem
1. Pro geleistete Arbeitsstunde erhält das A-Mitglied eine Zeitgutschrift von zwei Punkten.
2. Die Art der Hilfsdienste ist für die Zeitgutschriften unerheblich; alle Arbeiten sind gleichwertig, es zählt nur die geleistete Zeit.
3. Für die Zeitgutschriften erwirbt das A-Mitglied Anspruch auf Gegenleistungen im Rahmen der N-Angebote.
4. Die in der N erworbenen Ansprüche auf Gegenleistungen sind übertragbar auf Ehe- und Lebenspartner und Eltern, sofern diese auch Mitglieder im Verein sind. Auch Kinder und Jugendliche können von ihnen profitieren, wenn sie unter 18 Jahre alt sind, im Haus der Eltern wohnen und über kein eigenes Einkommen verfügen.
5. Die eingereichten Zeitgutschriften werden auf Zeitkonten verrechnet.
6. Die Abteilungsleitungsmitglieder erhalten für die Arbeit in den N-Sitzungen selbst Zeitgutschriften in Punkten. Für den Bürodienst werden ebenfalls Zeitpunkte verrechnet.
7. Bei Austritt eines aktiven Mitglieds sollte dieses gleichzeitig dem Büro mitteilen, was mit den Punkten auf seinem Konto geschehen soll. Liegt nach Ablauf von vier Wochen nach Austritt keine entsprechende Mitteilung vor, werden die Punkte einem Sozialkonto für Bedürftige gutgeschrieben.

§ 11 Rechte und Pflichten der aktiven Mitglieder
1. Alle A-Mitglieder unterliegen im Rahmen ihrer Dienstleistungen gegenüber passiven Mitgliedern den Weisungen des Abteilungsleitung.
2. Jedes Mitglied, das seine Dienste anbietet und in der Dienstliste veröffentlichen lässt, gilt als A-Mitglied und darf auf Anfrage Dienste erbringen.
3. Änderungen der Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung oder bei den angebotenen Diensten sind unverzüglich dem Büro mitzuteilen.
4. Jedes A-Mitglied erhält eine Mappe mit allen Informationen, der Satzung, der Abteilungsordnung und den Formularen, die Grundlage der Arbeit in der Nachbarschaftshilfe sind.
5. Der Bürodienst vermittelt ein A-Mitglied, wenn ein HV-Mitglied eine bestimmte Hilfe wünscht. Das A-Mitglied wird gefragt, ob es diese – genau beschriebene – Aufgabe übernehmen möchte. Ist das der Fall, erhält das A-Mitglied die dafür notwendigen Daten und nimmt selbst Kontakt mit dem Leistungsnehmer auf. Kann der Dienst nicht übernommen werden, ist das Büro unverzüglich zu informieren. Es ist nicht gestattet, dass ein A-Mitglied eine Hilfeleistung erbringt, ohne den Bürodienst eingeschaltet zu haben.
6. Grundsätzlich ist jedes A-Mitglied unfallversichert, wenn es sich auf dem direkten Weg befindet, um bei einem Leistungsnehmer einen ehrenamtlichen Dienst zu leisten.
7. Nimmt ein A-Mitglied ein Leistungsnehmer im eigenen Pkw mit, so ist dieses nicht automatisch auch unfallversichert. Der Fahrzeugführer muss diesen Fall mit der eigenen Autohaftpflichtversicherung klären und sich ggf. das Formular „Haftungsausschluss“ vom Mitfahrer unterschreiben lassen.
8. Für Sachschäden, die ein A-Mitglied in Ausübung seines Dienstes einem anderen Mitglied zufügt, tritt die Haftpflichtversicherung des Vereins ein.
9. Abrechnungen für erfolgte Dienste haben spätestens nach 6 Wochen im Büro zu erfolgen. Der Leistungsnehmer muss den Abrechnungszettel unterschreiben und erhält im Gegenzug eine Quittung über den gezahlten Betrag.
10. Alle für die persönliche Kontoführung und die Jahresbilanz relevanten Daten / Unterlagen müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres im Büro abgegeben werden.
11. Erhält das A-Mitglied über die obligatorischen Verwaltungsgebühren hinaus Geldspenden, so sind diese im Büro abzugeben.
12. Fällt ein A-Mitglied aus, z.B. wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen persönlichen Gründen, soll dies dem Büro mitgeteilt werden.
13. Die A-Mitglieder unterliegen in allen ihnen bekannten Einzelheiten über persönliche Verhältnisse derer, denen sie einen Dienst tun, der Schweigepflicht und den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Bei Nichtbeachtung derselben drohen Konsequenzen.
14. Jedes Mitglied ist für die sichere Vernichtung der Mitgliedsunterlagen nach dem Bundesdatenschutzgesetz verantwortlich.
15. Regelmäßig findet ein Aktiventreffen statt zum Austausch und für Vorträge, Fort- und Weiterbildungsaktivitäten.

§ 12 Verwaltungsgebühren

1. Um die laufenden Kosten decken zu können (z.B. Büromiete, Telefon, Porto, Versicherungen…), wird von den P-Mitgliedern eine Verwaltungsgebühr erhoben, sofern kein entsprechendes Zeitguthaben vorhanden ist.
2. Die Höhe der Verwaltungsgebühr (Stundensatz) wird von der Abteilungsleitung in Absprache mit dem Verein beschlossen und veröffentlicht. Veränderungen werden frühestens nach vier Wochen ab Bekanntgabe gültig.
3. Die Gesamtgebühr für den Einsatz ist nach dessen Beendigung vom A-Mitglied auf dem Auftragsformular auszurechnen und vom Leistungsnehmer zu quittieren.
4. Die von den P-Mitgliedern erhaltene Verwaltungsgebühr sollte von den A-Mitgliedern baldmöglichst im Büro abgegeben werden. Die Kilometerpauschale nach der zurzeit gültigen steuerrechtlichen Regelung verbleibt beim A-Mitglied.

§ 13 Beschluss und Änderung der Abteilungsordnung
Über Annahme und Änderungen dieser Abteilungsordnung entscheidet die Abteilungsversammlung der N gemäß den Regelungen der Vereinssatzung mit einfacher Mehrheit.

§ 14 Inkrafttreten
Diese Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 24.01.2025
beschlossen und tritt am 24.01.25 in Kraft.

Anmerkung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit steht im gesamten Text der Abteilungsordnung die männliche Form stellvertretend für Personen jedweden Geschlechts.

Bankverbindung der  Helfenden Hände Drakenburg

Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG (BLZ 25591413) Konto: 313111130, BIC: GENODEF1BCK, IBAN: DE04 2559 1413 3131 1113 0

Hände halfen • Befestigungsarbeiten am Drakenburg Weserufer © Heimatverein Drakenburg e.V.

Mitglied werden

Sie möchten Mitglied bei uns werden und fühlen sich von unserem Verein angesprochen?

Dann laden wir Sie schon einmal ganz herzlich zu unserem nächsten Aktiven-Treffen ein, bei dem Sie neben einem interessanten Vortrag
vor allem die Aktiven in unserem Kreis persönlich kennen lernen können. 

Sollte Ihr Entschluss Mitglied zu werden bereits konkret sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder senden Sie uns das Anmeldeformular zu. 

Wir würden uns freuen, Sie bald bei uns willkommen zu heißen!

ZUSAMMENHALT IST UNS EIN ANLIEGEN

EINE FESTE GEMEINSCHAFT

Drakenburger Hände halfen

Erdarbeiten zum Bau des ersten Sportplatzes 1927 © Heimatverein Drakenburg e.V.

HAND IN HAND IM HANDWERK

DAS FÜREINANDER ZÄHLT

Unsere feste Gemeinschaft im Dorf ist geprägt von einem starken Zusammenhalt, gegenseitiger Unterstützung und gemeinsamen Aktivitäten.

Sie bildet sich durch Traditionen, gemeinsame Werte und das Engagement der Bewohner.

Darauf sollen kommende Generationen zur Fortschreibung unserer Geschichte aufbauen.

Schmiede Feldmann © Bildarchiv Heimatverein Drakenburg e.V.

Landwirt Walter Kreißig und Familie © Bildarchiv Heimatverein Drakenburg e.V.

HAND IN HAND IN DER LANDWIRTSCHAFT

DAS MITEINANDER ZÄHLT

Unsere Initiative „Helfende Hände“ ist eine großartige Möglichkeit, die Gemeinschaft zu stärken und praktische Hilfe für alle Dorfbewohner zu organisieren.

Es gibt keinen 100%igen Leitfaden, wie und wann man Hilfe anbietet oder annimmt.

Das wichtigste dabei ist, dass man ins Gespräch kommt.

Wir sind für Sie da!